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Wichtige Infos zum Thema “Winterreifenpflicht”

Seit dem 4. Dezember 2010 gilt in Deutschland laut Gesetz die so genannte Winterreifenpflicht.
§ 2, Absatz 3a, Satz 1 der StVO schreibt vor, dass “bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte…” ein Kraftfahrzeug nur mit entsprechend geprüfter Bereifung im allgemeinenen Straßenverkehr geführt werden darf.

Erkennbar sind die zulässigen Winterreifen an der Aufschrift “M + S” und/ oder dem “Schneeflocken”-Symbol auf der Reifenflanke. Jeder Kraftfahrer sollte sich daher richtig auf die kalte Jahreszeit vorbereiten und zum passenden Zeitpunkt die Räder seines Fahrzeuges wechseln.

Bei Nichtbeachtung dieses Gebotes ist ein Bußgeld von 40 Euro fällig. Wird durch das Fahrem mit Sommerreifen eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verurssacht, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.